Christian
Bitte beachten Sie jedoch, dass dies keine Rechtsberatung ist und Sie sich für eine fundierte Rechtsberatung an einen Anwalt wenden sollten. Hier ist eine schrittweise Analyse Ihres Falls:
Lesen Sie zunächst das hier: Wie Sie Ihr Bußgeld für Corona-Verstöße 2023 zurückbekommen (rechtsanwalt.com)
1. Rechtsgebiet: In Ihrem Fall könnte das relevante Rechtsgebiet das Infektionsschutzrecht sein, insbesondere das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Absonderungsverordnung. Diese Gesetze regeln Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten, einschließlich der Quarantänepflicht bei positivem Testergebnis.
2. Verjährung: Die Kreisverwaltung hat Ihnen mitgeteilt, dass die Verfolgungsverjährung noch nicht eingetreten ist. Gemäß § 31 Absatz 2 Nummer 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) beträgt die reguläre Verjährungsfrist für Geldbußen bis zu 25.000 Euro drei Jahre. Es ist daher wichtig zu prüfen, ob die Verfolgungsverjährung tatsächlich noch nicht eingetreten ist.
3. Pflicht zur Absonderung: Das Gesundheitsamt argumentiert, dass Sie aufgrund des positiven Schnelltestergebnisses verpflichtet waren, sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben. Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG sind Personen, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde, verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Das Nichtbefolgen dieser Pflicht kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
4. Abholen des Testergebnisses: Das Gesundheitsamt behauptet, dass Sie das Testergebnis bewusst nicht abgerufen haben, obwohl Sie die Bereitschaft zur Testung eingegangen sind. Das Abholen des Testergebnisses ist wichtig, um über das Ergebnis informiert zu sein und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Es ist möglich, dass das Nichtabholen des Testergebnisses als Fahrlässigkeit oder sogar als vorsätzliches Handeln betrachtet werden könnte.
5. PCR-Test: Das Gesundheitsamt stellt fest, dass Sie erst am 22.07.2021 einen PCR-Test gemacht haben, obwohl das positive Schnelltestergebnis vom 16.07.2021 vorlag. Es ist wichtig zu klären, warum es zu dieser Verzögerung kam und ob dies Auswirkungen auf Ihre Verteidigung haben könnte.
6. Bußgeldhöhe: Die Kreisverwaltung hat Ihnen mitgeteilt, dass ein Verstoß gegen die Absonderungsverordnung ein Bußgeld von 1000 Euro nach sich ziehen würde. Es ist jedoch möglich, dass die genaue Bußgeldhöhe von verschiedenen Faktoren abhängt und im Ermessen der zuständigen Behörde liegt.
Basierend auf den Informationen, die Sie zur Verfügung gestellt haben, empfehle ich Ihnen, weitere rechtliche Schritte zu unternehmen:
– Buchen Sie eine telefonische Rechtsberatung auf rechtsanwalt.com, um Ihren Fall mit einem Anwalt zu besprechen und eine fundierte rechtliche Einschätzung zu erhalten.
– Suchen Sie auf rechtsanwalt.com nach passenden Anwälten, die auf das Infektionsschutzrecht spezialisiert sind.
Bitte beachten Sie, dass dies nur allgemeine Hinweise sind und eine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt unerlässlich ist, um Ihre Situation angemessen zu bewerten und Ihnen weiterzuhelfen.