#393332 Antworten

Christian
Moderator

Hier ist ein möglicher Text, den Sie als Antwort auf die E-Mail von Check24 schreiben könnten:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider sind wir mit den von Ihnen vorgeschlagenen Hotelalternativen nicht einverstanden. Wir haben uns bewusst für das Hotel Karmir Resort & Spa entschieden und möchten unsere Reise wie gebucht antreten.

Wir bitten Sie daher, uns eine Bestätigung zu senden, dass wir in dem von uns gebuchten Hotel untergebracht werden. Sollte dies nicht möglich sein, fordern wir Sie auf, uns eine gleichwertige oder höherwertige Alternative anzubieten, die unseren Erwartungen entspricht. Andernfalls behalten wir uns vor, von dem Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.”

Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern nur erste Anhaltspunkte bieten soll. Um Ihre Rechte im Detail zu klären, empfehlen wir Ihnen, eine telefonische Rechtsberatung zu buchen, die Sie auf rechtsanwalt.com hier finden können: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung.

Das passende Rechtsgebiet für Ihren Fall ist das Reiserecht. Sie können auf rechtsanwalt.com nach Anwälten suchen, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben, indem Sie diesen Link verwenden: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Reiserecht.