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Christian
Moderator

Verstanden habe ich folgendes: Laut dem Leasingvertrag hätte der Wagen von dem Dienstleister des Leasinggebers abgeholt werden sollen, aber das wurde kurzfristig abgesagt und der Wagen kann erst ab Ende September abgeholt werden. Die Kfz-Versicherung ist ebenfalls ausgelaufen. Der Leasingnehmer möchte den Wagen selbst abmelden, um keine weiteren Kosten zu verursachen. Der Leasinggeber hat zugestimmt. Der Leasingnehmer hat auch schriftlich per E-Mail mitgeteilt, dass er mit der Verzögerung absolut nicht einverstanden ist und dass er keine Kosten, die damit entstanden sind, übernehmen wird. Der Leasingnehmer ist jedoch ratlos, wie es rechtlich aussieht, wenn der Wagen bei ihm auf dem Grundstück so lange steht und jetzt irgendwas passieren sollte (Hagelschaden etc.) – wer ist da in der Verantwortung?

Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind, wenn der Wagen bei Ihnen auf dem Grundstück steht und möglicherweise beschädigt wird. Nachdem der Leasingvertrag ausgelaufen ist und der Leasinggeber dem Leasingnehmer zugestimmt hat, das Fahrzeug selbst abzumelden, ist der Leasingnehmer für das Fahrzeug verantwortlich. Wenn während dieser Zeit Schäden am Fahrzeug entstehen, muss der Leasingnehmer dafür aufkommen. Es ist gut zu wissen, dass der Mieter des Fahrzeugs nicht für Schäden verantwortlich ist, die durch normale Abnutzung oder Verschlechterung des Fahrzeugs entstehen¹.

Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen.

[ADAC](https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/finanzierung-leasing/mangel-leasingauto/) Quelle:

(1) Leasingrecht:

Rechte & Pflichten für Leasingnehmer und -geber. https://kanzlei-herfurtner.de/leasingrecht/.

2) Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen beim Leasing – Gesetze-XXL.de. http://www.gesetze-xxl.de/rechte-und-pflichten-beim-leasing/.

(3) Rechte des Leasingnehmers und Leasinggebers. https://www.kaelberer-tittel.de/leasingrecht/ueberblick-leasingrecht/.