Christian
Ich verstehe, dass Sie sich fragen, ob die Weisungen der Führungsaufsicht für einen Drogenabhängigen tragbar sind. Die Weisungen der Führungsaufsicht sind im § 68b des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt1. Das Gericht kann die verurteilte Person für die Dauer der Führungsaufsicht oder für eine kürzere Zeit anweisen, bestimmte Tätigkeiten nicht auszuüben, bestimmte Gegenstände nicht zu besitzen oder zu führen und keine alkoholischen Getränke oder andere berauschende Mittel zu sich zu nehmen1.
Ob die Weisungen für Sie tragbar sind, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Ich empfehle Ihnen daher, eine telefonische Rechtsberatung auf rechtsanwalt.com zu buchen1. Dort können Sie auch einen Anwalt finden, der auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist1.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.