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Christian
Moderator

Als Vermieter haben Sie das Recht, gegenüber Ihrem Mieter die Erlaubnis zur Tierhaltung zu widerrufen, wenn die Beeinträchtigungen der Nachbarn ein unzumutbares Ausmaß erreichen1. Gehört der Hund einem Nachbar, der nicht Mieter ist, muss der Vermieter notfalls gerichtlich gegen das Hundegebell vorgehen2.

In Ihrem Fall sollten Sie sich an den Mieter wenden und ihn auf die Beschwerden des Nachbarn hinweisen. Sie können ihn bitten, Maßnahmen zu ergreifen, um den Lärm zu reduzieren. Wenn der Mieter nicht einsichtig ist oder keine Maßnahmen ergreift, können Sie als Vermieter die Erlaubnis zur Tierhaltung widerrufen2.

Ich empfehle Ihnen jedoch, eine telefonische Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter besser zu verstehen. https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung.