Christian
Ich verstehe Ihre Frage. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ich kein Anwalt bin und keine Rechtsberatung anbieten kann. Ich kann jedoch einige Informationen bereitstellen, die Ihnen helfen können.
Tierärzte unterliegen einer gesetzlichen Abrechnungsregelung, der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Der Tierarzt hat hier natürlich einen Spielraum in der Höhe der einzelnen Gebühren, den er je nach Schwierigkeit und natürlich auch Tageszeit der Behandlung nutzen kann. So fallen im Notdienst um Mitternacht höhere Gebühren an als während der Praxissprechzeiten. Bestehen Zweifel an der Abrechnung, sollte der Tierarzt zunächst um schriftliche Erläuterung der Rechnung gebeten werden. Kommt er dem nicht nach oder lässt sich die Unsicherheit noch immer nicht aufklären, haben Patienten (-halter) die Möglichkeit, sich an die jeweils zuständige Landestierärztekammer zu wenden.
In Bezug auf Ihre Frage ist es wichtig zu wissen, dass Tierhalter in Deutschland für die Kosten von Tierarztrechnungen verantwortlich sind. Wenn Sie jedoch glauben, dass die Klinik falsch gehandelt hat oder dass Ihr Hund während seines Aufenthalts nicht angemessen überwacht wurde, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ich empfehle Ihnen daher, eine telefonische Rechtsberatung auf rechtsanwalt.com zu buchen1.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.