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Christian
Moderator

Um die Fragen wie ein Anwalt zu beantworten, muss man zunächst den Sachverhalt analysieren. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

– Der Zählerstand bei Einzug in die Wohnung am 01.09.2019 war 2512 kW.

– Der Zählerstand bei Ablesung durch den Netzbetreiber EAM vor zwei Wochen war 7711 kW.

– Der Zählerstand bei Mitteilung an den Netzbetreiber im Jahr 2022 war 6411 kW.

– Der Zählerstand bei Erhalt der Rechnung von E.ON am 28.07.2023 war nicht angegeben, aber der jährliche Verbrauch wurde mit ca. 5200 kW geschätzt.

– Der Gesamtverbrauch vom 01.09.2019 bis zum 28.07.2023 beträgt ca. 5200 kW.

– Die Abschläge an E.ON wurden nicht regelmäßig gezahlt, sondern nur einzelne Rechnungen in Höhe von 80 € – 120 €.

– Der Restbetrag an E.ON beträgt ca. 1900 € und der monatliche Abschlag für die Zukunft soll 199 € betragen.

Aus diesen Angaben ergeben sich folgende rechtliche Fragen:

– Welcher Vertrag besteht zwischen dem Mieter und E.ON und welche Pflichten ergeben sich daraus?

– Welche Rolle spielt der Netzbetreiber EAM und wie wirkt sich die Ablesung des Zählerstands auf die Rechnung aus?

– Wie kann der Mieter die Richtigkeit der Rechnung überprüfen und gegebenenfalls Einwände erheben?

– Welche Möglichkeiten hat der Mieter, eine Zahlung zu vermeiden oder zu reduzieren?

Um diese Fragen zu beantworten, muss man sich auf einschlägige Gesetze und Urteile berufen. Dabei sind insbesondere das [Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/) und das [Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/) relevant.

Nach § 433 BGB kommt ein Kaufvertrag zustande, wenn jemand eine Sache verkauft und der andere sie kauft. Das gilt auch für Strom, der als bewegliche Sache angesehen wird. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.

Der Vertrag zwischen dem Mieter und E.ON ist also ein Kaufvertrag über Strom. Die Pflichten des Mieters bestehen darin, den Strom zu nutzen und dafür den vereinbarten Preis zu zahlen. Die Pflichten von E.ON bestehen darin, dem Mieter den Strom zu liefern und ihm den Verbrauch korrekt abzurechnen.

Der Netzbetreiber EAM ist nach § 18 EnWG verpflichtet, den Zugang zum Stromnetz zu gewähren und die Netznutzungsentgelte zu erheben. Er ist auch für die Messung des Stromverbrauchs zuständig und muss die Messdaten an den Lieferanten (E.ON) weiterleiten.

Die Ablesung des Zählerstands durch den Netzbetreiber hat also Einfluss auf die Rechnung von E.ON, da diese auf Grundlage der Messdaten erstellt wird. Wenn der Zählerstand falsch abgelesen oder übermittelt wird, kann das zu einer falschen Berechnung des Verbrauchs führen.

Der Mieter kann die Richtigkeit der Rechnung überprüfen, indem er seinen eigenen Zählerstand mit dem in der Rechnung angegebenen vergleicht. Er kann auch seine eigenen Aufzeichnungen über die gezahlten Abschläge und Rechnungen heranziehen. Wenn er Zweifel an der Richtigkeit der Rechnung hat, kann er diese bei E.ON reklamieren und um eine Korrektur oder eine Erklärung bitten.

Der Mieter hat auch das Recht, die Rechnung innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Erhalt zu widersprechen (§ 45 EnWG). Er muss dabei seine Einwände begründen und Beweise vorlegen. Wenn er mit der Antwort von E.ON nicht zufrieden ist, kann er sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden, die eine kostenlose und unabhängige Vermittlung anbietet.

Der Mieter kann eine Zahlung vermeiden oder reduzieren, wenn er nachweist, dass die Rechnung falsch ist oder dass er die Abschläge bereits gezahlt hat. Er kann auch eine Ratenzahlung oder eine Stundung vereinbaren, wenn er in finanziellen Schwierigkeiten ist. Er sollte aber nicht einfach die Zahlung verweigern, ohne mit E.ON zu kommunizieren, da das zu Mahnungen, Zinsen oder sogar einer Sperrung der Stromversorgung führen kann.

Da es sich um einen komplexen Sachverhalt handelt, empfiehlt es sich, eine telefonische Rechtsberatung zu buchen, die man auf [rechtsanwalt.com](https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung) hier buchen kann. Dort kann man sich von einem qualifizierten Anwalt beraten lassen, der die individuellen Umstände des Falles berücksichtigt und eine passende Lösung vorschlägt.