Christian
Moderator
Laut einer Pressemitteilung des Landes NRW wurde die Rückzahlungsfrist für die NRW-Soforthilfe 2020 bis zum 30. November 2023 verlängert . Das bedeutet, dass Empfänger der Soforthilfe den zurückzuzahlenden Betrag bis zu diesem Datum ohne weitere Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen überweisen können. Die Überweisung kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen .
Es ist wichtig zu beachten, dass die vorläufig gewährte Soforthilfe zurückzuzahlen ist, sollten die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllt sein . Es wäre ratsam, sich an die zuständige Behörde zu wenden, um weitere Informationen und Anweisungen zu erhalten.