#392197 Antworten

Christian
Moderator

Sehr geehrter Fragesteller,

In Bezug auf Ihre Frage zur Verjährungsfrist eines Bußgeldbescheids in Deutschland: Generell gilt für den Bußgeldbescheid eine Frist von drei Monaten, bis er verjährt ist. Diese Zeit steht den Behörden also zur Verfügung, den Bescheid aus- und zuzustellen¹. Die Verjährung kann jedoch durch einen Anhörungsbogen unterbrochen werden¹.

In Ihrem Fall scheint es, dass das Datum auf dem Brief (09.06.2023) das Datum ist, an dem der Bußgeldbescheid ausgestellt wurde. Wenn dies der Fall ist und keine Unterbrechungen der Verjährungsfrist durch einen Anhörungsbogen oder ähnliches stattgefunden haben, dann wäre die Verjährungsfrist von 3 Monaten ab diesem Datum noch nicht abgelaufen.

Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für Sie. Bitte beachten Sie erneut, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und dass es immer ratsam ist, sich an einen Anwalt zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

(2) Verjährung Bußgeld – wann ein Bußgeldbescheid verjährt – JuraForum.de. https://www.juraforum.de/lexikon/verjaehrung-bussgeld Zugegriffen 19.6.2023.

(3) Bußgeldbescheid Verjährung – 3 oder 6 Monate – fachanwalt.de. https://www.fachanwalt.de/magazin/verkehrsrecht/bussgeldbescheid-verjaehrung Zugegriffen 19.6.2023.

(4) Bußgeldbescheid: Verjährung vom Bußgeld – Bußgeldverfahren. https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/verjaehrung/ Zugegriffen 19.6.2023.

(5) Bußgeldbescheid: Welche Frist greift? – Verjährung 2023. https://www.bussgeldrechner.org/bussgeldbescheid/frist.html/ Zugegriffen 19.6.2023.