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Christian R.
Moderator

Als Anwalt des Fragestellers würde ich folgende Überlegungen anstellen:

### Vertragsrecht

Zunächst stellt sich die Frage, ob die Baufirma ihrer vertraglichen Verpflichtung zur Durchführung der Bauarbeiten in der Wohnung des Fragestellers nachgekommen ist. Nach dem Sachverhalt wurden die Bauarbeiten in der Wohnung des Fragestellers begonnen, aber nach 7 Tagen eingestellt. Die Baufirma antwortet nicht mehr auf Kontaktversuche und eine Weiterführung der Bauarbeiten ist nicht in Sicht. In diesem Fall könnte das Vertragsrecht greifen.

### Gewährleistungsrecht

Gemäß § 634 BGB hat der Besteller bei einem Werkvertrag verschiedene Rechte, darunter das Recht auf Nacherfüllung (§ 635 BGB), das Recht auf Rücktritt oder Minderung (§§ 636, 323 und 441 BGB) und das Recht auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§§ 280, 281, 283, 311a und 284 BGB). Da es sich hier um eine mangelhafte Leistung der Baufirma handelt, könnte der Fragesteller von der Baufirma Nacherfüllung verlangen. Kommt diese ihrer Pflicht zur Nacherfüllung nicht nach oder ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, könnte der Fragesteller vom Vertrag zurücktreten oder den Werklohn mindern und gegebenenfalls Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

### Baurecht

Das passende Rechtsgebiet für diesen Fall ist das Baurecht. Hier finden Sie einen Link zu einer Anwaltssuche für das Rechtsgebiet Baurecht: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Baurecht

Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und dass es empfehlenswert ist, sich an einen passenden Anwalt zu wenden.