Christian
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie möchten wissen, ob es in Österreich bei Erbe eine Verjährung gibt und ob eine Partei nach 11 Jahren einen Erbvertrag anfechten kann. Ich werde versuchen, Ihnen eine erste Orientierung zu geben, aber bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und dass Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt wenden sollten.
Verjährung des Pflichtteilsanspruchs
Das Pflichtteilsrecht ist ein gesetzliches Erbrecht, das bestimmten Personen (Nachkommen, Ehepartner) die Möglichkeit gibt, auf jeden Fall etwas aus dem Nachlass zu erhalten, auch wenn der Erblasser sie testamentarisch enterbt hat. Der Pflichtteilsanspruch ist eine Geldforderung gegen den Erben oder die Erben und beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis der für das Bestehen des Anspruches maßgeblichen Tatsachen, sofern der Pflichtteilsberechtigte gegen ein Testament oder den letzten Willen des Erblassers vorgehen muss. Unabhängig von der Kenntnis des Anspruches verjährt der Pflichtteilsanspruch nach Ablauf von 30 Jahren.
Anfechtung des Erbvertrags
Ein Erbvertrag ist eine letztwillige Verfügung, die zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen wird und die über den Tod eines oder mehrerer Vertragspartner hinaus wirkt. Ein Erbvertrag kann nur vor einem Notar errichtet werden und ist bindend für die Vertragspartner und ihre Rechtsnachfolger.
Ein Erbvertrag kann nur aus den gleichen Gründen angefochten werden wie ein Testament, also wegen Irrtums, Drohung oder Übervorteilung. Die Anfechtungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.
Rechtsgebiet und Anwaltssuche
Das passende Rechtsgebiet für Ihre Frage ist das Erbrecht. Wenn Sie einen Anwalt suchen, können Sie folgenden Link nutzen: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Erbrecht
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es in Österreich bei Erbe eine Verjährung gibt, die je nach Fall zwischen drei und 30 Jahren beträgt. Eine Partei kann einen Erbvertrag nur aus bestimmten Gründen anfechten und muss dies innerhalb von drei Jahren tun. Für eine konkrete Beurteilung Ihres Falles sollten Sie sich an einen Anwalt für Erbrecht wenden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.