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Christian
Moderator

Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

**Legionellen im Trinkwasser**

Legionellen sind Bakterien, die im Trinkwasser vorkommen können und bei Einatmen von zerstäubtem Wasser (z.B. beim Duschen) zu schweren Atemwegserkrankungen führen können. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt fest, dass der Vermieter das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen muss, wenn er mehr als zwei Wohnungen mit einer zentralen Warmwasseranlage versorgt. Der Technische Maßnahmewert für Legionellen liegt bei 100 KBE (Kolonie bildende Einheiten) je 100 ml Wasser. Wenn dieser Wert überschritten wird, muss der Vermieter Maßnahmen ergreifen, um die Legionellen zu beseitigen oder zu reduzieren.

**Mietminderung bei Legionellen**

Wenn das Trinkwasser mit Legionellen befallen ist, liegt ein Mangel der Mietsache vor, der die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt. Der Mieter kann daher eine Mietminderung verlangen, wenn er von dem Befall Kenntnis hat und der Vermieter nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe schafft. Die Höhe der Mietminderung hängt von dem Grad der Gesundheitsgefährdung ab, der sich an dem gemessenen Legionellenwert orientiert.

Eine Mietminderung wegen Legionellen kommt in der Regel erst bei einer nicht unerheblichen Überschreitung des Technischen Maßnahmewertes von 100 KBE /100 ml in Betracht . Das Landgericht München I hat beispielsweise eine Mietminderung von 25 % für angemessen gehalten, wenn der Legionellenwert bei 1800 KBE /100 ml liegt. Das Landgericht Saarbrücken hat dagegen eine Mietminderung von 10 % für ausreichend erachtet, wenn der Legionellenwert zwischen 300 und 600 KBE /100 ml schwankt.

**Ihr Fall**

In Ihrem Fall liegt der Legionellenwert laut Ihrem Vermieter bei 1800 KBE /100 ml, was eine erhebliche Überschreitung des Technischen Maßnahmewertes darstellt. Sie haben daher grundsätzlich einen Anspruch auf eine Mietminderung von bis zu 25 %. Allerdings müssen Sie beachten, dass Sie den Mangel dem Vermieter anzeigen müssen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen müssen. Außerdem müssen Sie nachweisen können, dass der Legionellenwert tatsächlich so hoch ist, z.B. durch ein Gutachten oder eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

**Weitere Schritte**

Wenn Sie eine Mietminderung wegen Legionellen durchsetzen wollen, empfehle ich Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden, der Ihre Interessen vertritt und Ihre Ansprüche geltend macht. Sie können auf dieser Webseite eine telefonische oder schriftliche Rechtsberatung beauftragen oder auch einen Anwalt vor Ort finden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.