Christian
Moderator
Aus dem Text geht hervor, dass der Vertrag nach einem Telefongespräch per E-Mail geschlossen wurde. Die Person, die den Vertrag im Namen des Unternehmens abgeschlossen hat, hat jedoch weder ihren Namen noch die Handelsregisternummer des Unternehmens angegeben. Die Gültigkeit eines Vertrags hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Geschäftsfähigkeit der Parteien, dem gegenseitigen Einverständnis und der Gegenleistung. Im Allgemeinen hat das Fehlen des Namens oder der Handelsregisternummer keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Vertrags. Es ist jedoch ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um eine detailliertere Beurteilung Ihrer spezifischen Situation zu erhalten.