Christian R.
Ein Untermieter kann sein Benützungsrecht ausschließlich vom Hauptmieter ableiten und steht in keinem Vertragsverhältnis mit dem Haus- oder Wohnungseigentümer . Für die Untermieterin/den Untermieter gelten prinzipiell die gleichen Kündigungsbeschränkungen wie für die Untervermieterin/den Untervermieter . Wenn die Untervermieterin/der Untervermieter ihr/sein Hauptmietverhältnis auflöst, endet faktisch zumeist auch das Untermietverhältnis . Es ist wichtig zu beachten, dass viele der im Mietrechtsgesetz (MRG) vorgesehenen Rechte der Mieterin/des Mieters nur bei Hauptmietverträgen gelten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtliche Stellung des Mannes in Ihrem Haus von verschiedenen Faktoren abhängt. Wenn er als Untermieter betrachtet wird, gelten für ihn bestimmte Rechte und Pflichten. Wenn er jedoch nicht als Untermieter betrachtet wird, können andere Regeln gelten. In jedem Fall empfehle ich Ihnen dringend, sich an einen Anwalt für Mietrecht zu wenden, um weitere Informationen und rechtliche Beratung zu erhalten.