#391975 Antworten

Christian
Moderator

Ich würde ich Ihnen raten, dass Sie nach dem Wohnungseigentumsgesetz eine Anfechtungsklage durchführen. Sie haben beantragt, dass in einer ordentlichen Eigentümergemeinschaft in einer 5-Parteien Eigentümergemeinschaft eine im Beschluss konkretisierte Beschriftung Ihres Stellplatzes (Sondernutzungsrecht) vor dem Mehrparteienhaus vorgenommen wird, damit dieser von Besuchern des Hauses nicht fremdgenutzt wird. Der Beschluss wurde jedoch nicht angenommen, da es zwei Enthaltungen, zwei Nein-Stimmen und eine Ja-Stimme gab.

Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung begründet werden ². Es ist wichtig, die gesetzlichen Fristen einzuhalten.

Ich empfehle Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden, um weitere Informationen und rechtliche Beratung zu erhalten.

Quelle: Unterhaltung mit Bing, 18.5.2023(1) § 45 WEG – Fristen der Anfechtungsklage – dejure.org. https://dejure.org/gesetze/WEG/45.html Zugegriffen 18.5.2023.

(2) Die Anfechtungsklage im Wohnungseigentumsrecht nach dem WEG-Recht 2020. https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-anfechtungsklage-im-wohnungseigentumsrecht_052556.html Zugegriffen 18.5.2023.

(3) ris – geltendefassung. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001921 Zugegriffen 18.5.2023.