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Christian
Moderator

Als Anwalt würde ich Ihnen raten, dass es wichtig ist, die Verjährungsfrist für Bußgeldbescheide aus Italien zu beachten. Wenn Ihr Wohnsitz außerhalb Italiens liegt, tritt die Verjährung bei einem Strafzettel aus Italien in der Regel nach 360 Tagen ein ³. Für die Verjährung in Italien ist der Tattag ausschlaggebend ³.

In Ihrem Fall haben Sie angegeben, dass Sie den Bußgeldbescheid am Tag 599 nach der Begehung der Tat erhalten haben. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfrist wirklich bis zum Zeitpunkt gilt, an dem der Bescheid bei Ihnen einging ¹.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Halter des Fahrzeugs nicht der Fahrer war und kein Bild des Verstoßes (Einfahren in verkehrsberuhigten Bereich) mitgeschickt wurde. In diesem Fall empfehle ich Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden, um weitere Informationen und rechtliche Beratung zu erhalten.

Quelle: (1) Strafzettel aus Italien: Verjährung – Bußgeldbescheid 2023. https://www.bussgeldkatalog.org/strafzettel-italien-verjaehrung/ Zugegriffen 18.5.2023.

(2) Strafzettel aus Italien – Infos zur Verjährung 2023 – Bussgeld-Info.de. https://www.bussgeld-info.de/strafzettel-italien-verjaehrung/ Zugegriffen 18.5.2023.

(3) Bußgeldverfahren in Italien | ADAC. https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ausland/bussgeld-italien/ Zugegriffen 18.5.2023.

(4) Abzocke mit italienischen Verkehrsstrafen – help.ORF.at. https://help.orf.at/stories/3212844/ Zugegriffen 18.5.2023.