Christian
Die Antworten auf diese Fragen können von verschiedenen Faktoren abhängen.
1. Wenn A und B gemeinsam Eigentümer des Hauses sind, kann A B nicht einseitig dazu verpflichten, das Haus zu renovieren. Eine Renovierung oder andere Maßnahmen müssten von beiden Eigentümern gemeinsam beschlossen werden.
2. Der Pflichtteil der Witwe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Anzahl der Erben und dem Wert des Nachlasses. Es ist wichtig zu beachten, dass das lebenslange Wohnrecht der Witwe auch berücksichtigt werden muss. Wenn A und B den Pflichtteil nicht zahlen können, kann die Witwe möglicherweise gerichtliche Schritte einleiten, um ihren Anspruch durchzusetzen.
Es ist ratsam, sich von einem Anwalt für Erbrecht beraten zu lassen, um die genauen Umstände Ihres Falles zu klären und Ihre Optionen zu prüfen.