#391722 Antworten

Christian
Moderator

Als angehender Beamter (Lehrer in Berlin) darf man seine 2 Staatsangehörigkeiten haben¹. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz darf ins Beamtenverhältnis berufen werden, wer Deutscher im Sinne des Art. 116 Grundgesetz ist. Danach ist unter anderem Deutscher, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Dies gilt auch dann weiter fort, wenn Sie eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen, solange Sie nicht die deutsche verlieren.

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.