#391720 Antworten

Christian
Moderator

Es ist verständlich, dass Sie nicht wegen jeder Unterschrift zur Mutter fahren möchten. Wenn Sie das Sorgerecht abgegeben haben und Ihre Tochter nun bei Ihnen lebt, dann hat der Vater das alleinige Sorgerecht. Das bedeutet, dass er alle Entscheidungen bezüglich Ihrer Tochter treffen darf. Wenn Sie jedoch das gemeinsame Sorgerecht beantragen möchten, können Sie dies tun. Der Vater muss dem Antrag zustimmen oder es muss ein Gerichtsverfahren geben¹.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.