Christian
Es tut mir leid zu hören, dass Sie eine weitere Zahlungsaufforderung erhalten haben. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und dagegen Einspruch einlegen möchten, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids tun. Der Einspruch muss nicht begründet werden. Es genügt folgender Satz: „Hiermit lege ich Einspruch gegen Ihren Bescheid ein.“ (Datum und Aktenzeichen des Bescheids). Unterschreiben Sie den Einspruch. Es bietet sich an, den Einspruch zu Beweiszwecken per Einschreiben zu verschicken¹.
Da Sie den Einspruch per E-Mail und ohne digital beglaubigte Unterschrift gesendet haben, wurde der Einspruch nicht geltend gemacht¹. Wenn Sie jedoch bereits die Kosten für die Ordnungswidrigkeit gezahlt haben und das Landratsamt Starnberg bestätigt hat, dass keine weiteren Kosten erhoben werden, sollten Sie den Fall mit dem Landratsamt Starnberg klären¹.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.