#391462 Antworten

Christian
Moderator

Theoretisch ist es möglich, dass Sie einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der DJ seine Pflichten als Dienstleister nicht erfüllt hat und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist. Es müsste jedoch nachgewiesen werden, dass der DJ vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat und dass der Schaden auf sein Fehlverhalten zurückzuführen ist.

Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie sich an einen auf Zivilrecht spezialisierten Anwalt wenden. Dieser kann Ihnen helfen zu klären, ob eine Pflichtverletzung des DJs vorliegt und ob eine Grundlage für einen Schadensersatzanspruch besteht.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es in diesem Fall schwierig sein kann, den Schaden zu beziffern. Es ist fraglich, ob die Erinnerung an den misslungenen Hochzeitstanz tatsächlich einen Vermögensschaden darstellt, der im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs geltend gemacht werden kann.

In jedem Fall ist es ratsam, zunächst eine außergerichtliche Lösung anzustreben, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Vielleicht können Sie sich mit dem DJ auf eine einvernehmliche Lösung einigen, z. B. auf die Rückerstattung des Honorars oder eine Entschädigung für den entstandenen Schaden.