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Christian
Moderator

Es tut mir leid zu hören, dass Sie an Fibromyalgie und deren Begleiterscheinungen leiden und Ihnen der Alltag schwerfällt. Es ist verständlich, dass Sie einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) gestellt haben und mit einer niedrigeren Bewertung als der zumutbaren nicht zufrieden wären.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Feststellung des GdB durch das Versorgungsamt auf der Grundlage ärztlicher Gutachten und anderer relevanter Faktoren erfolgt, wie z. B. die Auswirkungen der Erkrankung auf Ihre Fähigkeit, alltägliche Verrichtungen auszuführen und am Arbeitsplatz zu arbeiten. In Ihrem Fall kann die Rehabilitationsklinik eine wichtige Rolle spielen, indem sie medizinische Berichte und Gutachten zur Verfügung stellt, die zur Feststellung des GdB beitragen können.

Es ist auch möglich, gegen den Feststellungsbescheid Widerspruch einzulegen, wenn Sie der Meinung sind, dass der GdB nicht richtig eingeschätzt wurde. In diesem Fall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an einen Sozialverband, wie z.B. den Sozialverband VdK, wenden, der Sie unterstützen und beraten kann.

Ich hoffe, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen, um den für Sie zutreffenden GdB festzustellen.