marc
Gast
Hey hey,
Aus § 12 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) geht eindeutig hervor: Jeder, der das Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, parkt. Das bedeutet: Stehenbleiben ist noch kein Parken – <b style=”background-color: initial; color: var(–bs-body-color); font-family: var(–bs-body-font-family); text-align: var(–bs-body-text-align);”>solange die drei Minuten nicht überschritten werden. Dabei ist es egal, ob der Motor läuft oder nicht.
Da du diese Zeit nicht überschritten hast laut deiner Aussage, zählt das nicht als Ordnungswidrigkeit. Würde da direkt Widerspruch erheben.
mit freundlichen Gruß