Christian R.
Als Kunde haben Sie das Recht, eine Dienstleistung zu erhalten, die den vereinbarten Anforderungen entspricht. Wenn das Tattoo, das Sie erhalten haben, nicht den Anforderungen entspricht, die Sie mit der Tätowiererin besprochen haben, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Es ist wichtig zu klären, ob es ein schriftliches Dokument gibt, in dem die vereinbarten Anforderungen und Bedingungen für die Tätowierung festgehalten sind. Wenn Sie ein solches Dokument unterschrieben haben, ist es wichtig, die genauen Bedingungen und Klauseln in diesem Dokument zu überprüfen, um festzustellen, ob es sich auf Ihre Beschwerde auswirkt.
Wenn das Dokument keine spezifischen Klauseln enthält, die einen Anspruch auf Entschädigung ausschließen, sollten Sie sich mit der Tätowiererin in Verbindung setzen und ihr mitteilen, dass das Tattoo nicht den mit Ihnen besprochenen Anforderungen entspricht. Sie können ihr auch eine angemessene Entschädigung anbieten, die für Sie akzeptabel ist.
Wenn die Tätowiererin sich weigert, Ihnen eine angemessene Entschädigung anzubieten, können Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen auf Verbraucherrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.