Christian Schebitz
Als kroatischer Staatsbürger sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug in Deutschland anzumelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder hier regelmäßig fahren. Die genauen Regeln können je nach Bundesland unterschiedlich sein, aber in der Regel muss ein Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist nach Einzug oder regelmäßiger Nutzung am neuen Wohnort angemeldet werden.
In Ihrem Fall haben Sie angegeben, dass Sie sich derzeit nicht bei Ihrer Lebensgefährtin anmelden möchten, was bedeutet, dass Sie auch Ihr Fahrzeug vorerst nicht bei der neuen Gemeinde anmelden müssen. Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie das Fahrzeug möglicherweise nicht dauerhaft in der alten Gemeinde angemeldet lassen können, wenn Sie keinen Wohnsitz mehr dort haben. Die genauen Regelungen können hier je nach Bundesland unterschiedlich sein, deshalb empfehle ich Ihnen, sich hierzu beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu informieren.
Wenn Sie das Fahrzeug tatsächlich nicht innerhalb der Frist bei der neuen Gemeinde anmelden, können Sie unter Umständen mit einem Bußgeld belegt werden. Die Höhe des Bußgelds hängt von den genauen Umständen ab und kann je nach Bundesland unterschiedlich sein. Es ist daher wichtig, sich hierzu beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu informieren und gegebenenfalls eine Fristverlängerung zu beantragen, wenn Sie das Fahrzeug nicht rechtzeitig ummelden können.
Insgesamt ist es wichtig, dass Sie sich an die gesetzlichen Vorschriften halten und gegebenenfalls rechtzeitig mit den zuständigen Behörden in Kontakt treten, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.