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Maxi
Mitglied

Grundsätzlich ist es einem Steuerberater erlaubt, Gesellschafter einer gewerblichen GmbH zu sein. Es gibt jedoch Einschränkungen, wenn der Steuerberater gleichzeitig auch als Geschäftsführer der GmbH tätig sein soll.

Als Geschäftsführer einer GmbH ist ein Steuerberater nämlich nur dann zulässig, wenn die Geschäftstätigkeit der GmbH ausschließlich steuerberatende Tätigkeiten umfasst. Wenn die GmbH jedoch IT-Beratungsleistungen anbieten möchte, ist die Tätigkeit des Steuerberaters als Geschäftsführer nicht zulässig.

In diesem Fall könnten der Steuerberater und der IT-ler als Gesellschafter der GmbH auftreten, während ein anderer Geschäftsführer für die GmbH bestellt wird, der die IT-Beratungsleistungen verantwortet. Alternativ könnten der Steuerberater und der IT-ler auch eine GbR gründen, in der der Steuerberater als Gesellschafter und der IT-ler als Geschäftsführer tätig sein kann, da für eine GbR andere Regelungen gelten als für eine GmbH.

Um die rechtliche Situation genau zu klären und die bestmögliche Lösung zu finden, empfehle ich jedoch, dass die beiden Gründer sich von einem Anwalt oder Steuerberater beraten lassen.