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Maxi
Mitglied

Es tut mir leid zu hören, dass Sie in dieser Situation sind. Es ist verständlich, dass Sie sich unfair behandelt fühlen, da der Unterschied zwischen 2000 und 2001 für Sie nicht relevant zu sein scheint.

Es ist am besten, wenn Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der auf Studienfinanzierung spezialisiert ist und Ihre Situation im Detail bewerten kann.

In der Regel gibt es in Deutschland jedoch eine Verjährungsfrist von drei Jahren, innerhalb derer ein Anspruch auf Rückzahlung geltend gemacht werden kann. Wenn Sie sich also erst jetzt mit Ihrem Fall auseinandersetzen, kann es sein, dass Ihre Forderungen bereits verjährt sind.

Trotzdem könnte es sich lohnen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie alle Optionen kennen, die Ihnen zur Verfügung stehen.