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Maxi
Mitglied

Wenn Sie Miteigentümer des Grundstücks sind, haben Sie ein Recht auf Mitbestimmung und müssen bei Verkäufen zustimmen. Die Erben können das Grundstück nicht ohne Ihre Zustimmung verkaufen. Sie haben ein Mitspracherecht und müssen über den Verkauf informiert werden. Wenn Sie nicht zustimmen möchten, haben Sie möglicherweise das Recht, Ihr Miteigentumsanteil an die anderen Miteigentümer oder an Dritte zu verkaufen.

Es ist empfehlenswert, dass Sie sich mit einem Anwalt oder einem Notar in Verbindung setzen, um Ihre Rechte und Optionen als Miteigentümer des Grundstücks zu besprechen und um sicherzustellen, dass Ihre Interessen geschützt werden.