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Maxi
Mitglied

Sehr geehrter Nuri,

es freut mich zu hören, dass Sie überlegen, ein Einzelunternehmen zu gründen, um anderen bei Behördengängen zu helfen. Als Einzelunternehmer können Sie rechtlich eigenständig agieren und müssen nicht zwangsläufig ein Rechtsanwalt sein, um im Namen von Person X Anträge oder E-Mails an Behörden zu senden.

Allerdings gibt es bei der Vertretung von Personen vor Behörden bestimmte rechtliche Vorschriften, die beachtet werden müssen. Insbesondere müssen Sie sicherstellen, dass Sie im Auftrag und mit ausdrücklicher Zustimmung der betreffenden Person handeln. Eine Vollmacht von Person X wäre hierfür ein geeignetes Instrument, um sicherzustellen, dass Sie im Namen und auf Rechnung von Person X handeln.

Bei der Beratung von Personen im Zusammenhang mit Behördengängen sollten Sie sich überlegen, ob Sie eine Beratung anbieten möchten. Wenn Sie beispielsweise als Einzelunternehmer Auskünfte zu bestimmten Antragsverfahren oder allgemein zur Arbeitsweise von Behörden geben, kann dies unter Umständen als Beratungstätigkeit angesehen werden. In diesem Fall sollten Sie sich über die gesetzlichen Regelungen für Beratungstätigkeiten informieren.

Ich empfehle Ihnen, sich in jedem Fall von einem Rechtsanwalt oder einer anderen kompetenten Fachperson beraten zu lassen, bevor Sie Ihr Einzelunternehmen gründen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen insbesondere bei der Gestaltung von Verträgen und Vollmachten sowie bei der Einhaltung rechtlicher Vorschriften helfen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.

Mit freundlichen Grüßen,