Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 17.01.2024 Alex Clodo

Wie bildet man eine Rettungsgasse?

Unfälle passieren täglich auf Deutschlands Autobahnen. In solchen Fällen muss unbedingt eine Rettungsgasse gebildet werden, damit Rettungskräfte, Polizei und Abschleppdienste freie Fahrt zum Unfall haben. Eine solche Gasse kann Leben retten. Gerade das sollte jedem Autofahrer bewusst sein. Der Beitrag zeigt Ihnen auf, wie diese Gassen richtig zu bilden sind.

Eine Rettungsgasse ist ein freier Fahrstreifen, der auf mehrspurigen Straßen bei Stau oder stockendem Verkehr gebildet werden muss, um Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten eine schnelle Durchfahrt zu ermöglichen. Die Rettungsgasse kann Leben retten, indem sie die Zeit verkürzt, die die Helfer benötigen, um an den Unfallort zu gelangen. Die Bildung einer Rettungsgasse ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und wird bei Nichtbeachtung mit Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister geahndet.

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Wie bilde ich eine Rettungsgasse richtig?

Die Rettungsgasse muss immer zwischen dem äußersten linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet werden, unabhängig davon, wie viele Fahrstreifen es gibt. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen so weit wie möglich nach links ausweichen müssen, während die Fahrzeuge auf den anderen Fahrstreifen so weit wie möglich nach rechts ausweichen müssen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass keine Fahrzeuge auf dem Standstreifen stehen bleiben oder diesen blockieren, da dieser ebenfalls für Einsatzfahrzeuge genutzt werden kann.

Die Gasse muss bereits bei stockendem Verkehr oder Anzeichen eines Staus gebildet werden, nicht erst, wenn man ein Einsatzfahrzeug hört oder sieht. Die Gasse für die Rettungskräfte muss auch offen gehalten werden, bis der Stau sich auflöst, da möglicherweise weitere Einsatzfahrzeuge folgen.

Was droht bei Nichteinhaltung einer Rettungsgasse?

Wer die Gasse für Rettungskräfte nicht bildet oder diese blockiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister bestraft werden. Je nach Schwere des Verstoßes kann das Bußgeld bis zu 320 Euro betragen und zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden. Wer ein Einsatzfahrzeug behindert oder gar gefährdet, indem er zum Beispiel in die Gasse einfährt oder diese zum Überholen nutzt, begeht eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren belangt werden. Zudem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Wie kann ich mich über die Rettungsgasse informieren?

Es gibt verschiedene Informationsquellen über die Gassen von Rettungskräften, zum Beispiel:

– Die offizielle Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Strasse/Rettungsgassen/Rettungsgassen.html

– Die Kampagne “Rettungsgasse rettet Leben” der deutschen Feuerwehren: https://www.rettungsgasse-rettet-leben.de/

– Die Broschüre “Richtig handeln bei Stau” des ADAC: https://www.adac.de/-/media/pdf/verkehr/richtig-handeln-bei-stau.pdf

Befahren eines Standstreifens

Die Frage, ob man den Standstreifen befahren darf, ist nicht eindeutig zu beantworten. Es kommt auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Grundsätzlich gilt, dass der Standstreifen nur für Notfälle, Pannen oder Unfälle vorgesehen ist und nicht als zusätzliche Fahrspur genutzt werden darf. Wer den Standstreifen unberechtigt befährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 75 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen das Befahren des Standstreifens erlaubt oder sogar geboten ist. Zum Beispiel darf man den Standstreifen benutzen, wenn man von der Polizei oder anderen Einsatzfahrzeugen dazu aufgefordert wird, um eine Rettungsgasse zu bilden oder Platz zu machen. Auch wenn die Verkehrslage es erfordert, kann der Standstreifen freigegeben werden, zum Beispiel bei Stau oder stockendem Verkehr. Dies wird dann durch entsprechende Verkehrszeichen oder elektronische Anzeigen signalisiert.

In diesem Fall darf man den Standstreifen nur mit einer maximalen Geschwindigkeit von 80 km/h befahren und muss ihn wieder verlassen, sobald die Freigabe aufgehoben wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man den Standstreifen nur in Ausnahmesituationen befahren darf, die entweder durch die Verkehrsbehörden oder durch Notfälle begründet sind. Ansonsten muss man mit einem Bußgeld und einem Punkt rechnen.

Darf ich in der Rettungsgasse nach vorne fahren?

Was gilt hier? Nein, man darf in der Rettungsgasse nicht nach vorne fahren. Einzig und alleine Polizei und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Was sind Hilfsfahrzeuge? Hilfsfahrzeuge sind beispielsweise Feuerwehr- und Krankenwägen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge.

Gelten Ausnahmeregelungen für Motorräder?

Fraglich ist, ob es eine Ausnahmeregelung für Motorräder gibt. Die Antwort lautet: Nein. Grundsätzlich dürfen weder die Rettungsgasse noch der Standstreifen befahren werden. Eine Ausnahmeregelung für Kraftradfahrer besteht nicht.

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