Rechtsnews 10.07.2022 Alex Clodo

Wer haftet beim Dienstwagen?

Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen schicken Dienstwagen. Manch einer kommt dann auf die glorreiche Idee, den Dienstwagen auch zu privaten Zwecken zu nutzen. Dabei stellen sich viele rechtliche Fragen. Welche Regeln gelten bei Dienstfahrten? Wer haftet bei Unfällen und wer kommt für den Schaden auf? Und zu guter Letzt stellt sich die Frage, was bei privaten Fahrten mit dem Dienstwagen gilt.

Grundsätze zum Dienstwagen

Welche Grundsätze gelten beim Dienstwagen? Ein Dienstwagen, der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, darf nur zu dienstlichen Zwecken genutzt werden. Dabei zählt die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit nicht dazu.

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Kann man diesen Grundsatz jedoch umgehen? Um den Dienstwagen auch privat nutzen zu dürfen, muss dies im Arbeitsvertrag gesondert vereinbart sein. Welche Punkte müssen jedoch eingehalten werden?

Zunächst muss festgehalten werden, welche Personen den Dienstwagen neben dem Arbeitnehmer fahren dürfen. Darf also beispielsweise auch der Ehepartner mit dem Wagen fahren? Weiterhin sollte geregelt werden, ob der Dienstwagen auch für Urlaubsfahrten, unabhängig ob Auslands- oder Inlandsreisen, genutzt werden kann. Zudem sollte festgelegt werden, wer das Fahrzeug auswählt und es einen vorgegebene Budgetrahmen gibt. Letztendlich ist es wichtig, dass es Vorschriften gibt, welche die Fragen zur Kostenübernahme von Betrieb und Verbrauch regeln.

Haftung beim Dienstwagen

Wie sieht es aber mit der Haftung aus? Wer haftet für Schäden, wenn der Dienstwagen in einen Unfall verwickelt ist? Dabei gehen einige davon aus, dass in jedem Fall der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist. Aber stimmt das? Hier ein kleiner Überblick über die wichtigsten Fragen der Haftung bei einer Dienst- oder Privatfahrt.

Wer haftet bei einer Dienstfahrt?

Unfallgegner verursacht Unfall

Wie schaut es aus, wenn der Unfall durch den Unfallgegner verursacht wurde? Dann bestehen meist keinerlei Probleme und Bedenken. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden komplett.

Dienstwagenfahrer trägt Mitschuld am Unfall

Wie verhält es sich, wenn der Unfall zumindest mitverschuldet wurde? Die Frage lässt sich dann erst beantworten, wenn der Grad der Fahrlässigkeit bekannt ist. Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, haftet der Arbeitnehmer selbst für den Schaden. Führt der Arbeitnehmer das Auto beispielsweise unter Alkoholeinfluss, haftet er für die grobe Fahrlässigkeit selbst. Sollte die Schadenshöhe das Einkommen deutlich übersteigen, so muss der Schaden nur anteilig bezahlt werden. Liegt mittlere Fahrlässigkeit vor, muss der Arbeitnehmer den entstandenen Schaden anteilig übernehmen. In diesem Fall kommt die begrenzte Arbeitnehmerhaftung zum Tragen. Diese könnte beispielsweise bei leicht überhöhter Geschwindigkeit vorliegen. Im Falle der leichten Fahrlässigkeit liegt die Haftung 100% beim Arbeitgeber, der den Schaden allein zu tragen hat.

Welche Haftung gilt bei einer Privatfahrt?

Was gilt bei einer Privatfahrt? Dabei ist entscheidend, ob die private Nutzung des Dienstwagens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde. Liegt eine solche Vereinbarung vor, gelten die oben genannten Szenarien analog. Ist jedoch die private Nutzung nicht erlaubt und der Arbeitnehmer ist auf einer Privatfahrt in einen Unfall verwickelt, muss dieser den Schaden voll übernehmen.

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Quelle:

http://www.versicherungsrecht-ratgeber.de/versicherungsrecht/versicherungsarten/haftung-arbeitnehmer.html

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