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Rechtsnews 17.11.2020 Emil Kahlmann

Cyberkriminalität: Erpressung im Netz

Mit dem Aufkommen des Internets erhielt auch die Kriminalität eine neue Facette: die Cyberkriminalität. Ein besonders spektakulärer Fall von Cyberkriminalität, der viele Menschen zu Opfern machte, behandelte das Gericht in den Niederlanden. Ein 38 Jahre alter Mann aus den Niederlanden hatte zahlreiche Personen mit intimen Fotos erpresst. Ein 15-jähriges Mädchen aus Kanada kostete das sogar das Leben.

Cyberkriminalität: Erpressung im Netz

Der 38-jährige Niederländer hatte über mehrere Jahre hinweg 34 Mädchen und fünf Männer erpresst. Er näherte sich seinen Opfern unter Vorspiegelung einer falschen Identität im Internet und brachte sie nach dem Aufbau eines vermeintlich intimen Kontakts dazu, sich vor einer Webcam zu entblößen. Nachdem er die intimen Bilder und Videos aufgezeichnet hatte, begann er damit, seine Opfer zu erpressen. Er forderte sie auf, immer mehr intime Videos zu liefern. Andernfalls drohte er die bereits in seinem Besitz befindlichen Dateien an Eltern, Freunde, Verwandte und Schulfreunde der Opfer versenden werde.

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Eines der von ihm erpressten Mädchen, eine Schülerin aus Kanada, beging schließlich aufgrund der Erpressungen Selbstmord. Ihr Fall hatte international viel Aufmerksamkeit erregt, weil sie kurz vor ihrem Tod ein Video auf der Video-Plattform Youtube veröffentlicht hatte, in welchem sie ihre Leidensgeschichte dadurch erzählte, dass sie selbst beschriftete Zettel in die Kamera hielt. Der Täter hatte seine im Rahmen der Cyberkriminalität begangenen Erpressungen immer wieder unternommen. Auf diese Weise hatte er die junge Frau so zu mehreren Schulwechseln gezwungen und sie in die Situation gebracht, an den Schulen schwerstem Mobbing ausgesetzt zu sein.

Urteil gegen Internet-Erpresser

2014 wurde der Erpresser schließlich dingfest gemacht und durch die niederländische Polizei verhaftet. Das zuständige niederländische Strafgericht verurteilte ihn zu fast elf Jahren Haft. Das ist die, im Zusammenhang mit den von ihm begangenen Straftaten, die höchstmögliche Strafe. In ihr Urteil ließen die Richter unter anderem mit einfließen, dass der Mann ohne Gnade gegen seine Opfer vorgegangen sei. Es sei außerdem nicht auszuschließen, dass er nach seiner Entlassung wieder Rechtsverstöße begehen würde. Cyberkriminalität und Mobbing sind Themen, die immer wieder behandelt werden müssen, um das Bewusstsein für diese Themen zu schärfen. Nur so kann möglichen Opfern schnellstmöglich geholfen werden.

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