Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Unfall

Unfall

Ein Unfall ist ein plötzliches eintretendes Ereignis mit der Folge einer von außen verursachten unfreiwilligen Körperverletzung oder dem Tod eines oder mehrerer Menschen. Die Unfallursache ist meist Fremdeinwirkung, höhere Gewalt und menschliches oder technisches Versagen. Man unterscheidet zwischen Einzelunfällen, Arbeitsunfällen und Großschadenslagen.

Unfallarten

Bei einem Einzelunfall  ist eine geringe Anzahl von Personen beteiligt. Dazu zählen etwa Haushaltsunfälle, Sportunfälle, Jagdunfälle sowie Wildunfälle. Ein Arbeitsunfall grenzt sich davon ab: das Opfer erleidet den Schaden bei der Ausübung einer erfassten Anstellung. Dazu zählen sowohl Wegunfälle, also auf dem Weg von oder zu der Arbeit, als auch inner- oder außerbetriebliche Arbeitsunfälle. Auch Kinder und Studenten, die einen Unfall auf dem Weg oder bei dem Besuch einer Bildungseinrichtung erleiden, werden in die Kategorie „Arbeitsunfall“ eingestuft. Nimmt eine große Anzahl von Personen durch denselben Unfall Schaden, so liegt eine sogenannte Großschadenslage vor. Dazu gehören etwa Flugunfälle, Bahnunfälle oder Grubenunglücke.

 

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Quellen:

http://www.juraforum.de/lexikon/unfall

wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/unfall.html

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