Nach Gesamtumständen keine Hehlerei bei Erwerb auffallend billiger Neuware in einem Internetauktionshaus

Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte einen eBay Käufer wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe weil er bei eBay ein als neu angebotenes technisches Gerät das einen Neupreis von über 2.100 Euro hat zu einem Auktionspreis von 671 Euro ersteigert hatte. (...)

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