Wohnungskündigung zur wirtschaftlichen Verwertung nur bei Vorliegen eines Härtegrundes
Nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB kann ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer wirtschaftlichen Verwertung des Mietobjektes gehindert ist und dadurch erhebliche Nachteile erleidet. (...)
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