"Schlechter Ruf" eines früher als Swingerclub genutzten Wohnhauses berechtigt nicht zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages

Allein der Umstand dass ein Wohnhaus mehr als zwei Jahre vor dem Kauf als Swinger Club genutzt wurde berechtigt den Käufer nicht zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages.Dies gilt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm selbst dann wenn es ... (...)

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