Hausratversicherung haftet für „vorübergehend“ ausgelagerte Gegenstände

Durch eine bestehende Hausratversicherung sind auch Hausratsgegenstände versichert die sich „vorübergehend“ außerhalb der versicherten Wohnung befinden wobei Zeiträume von mehr als drei Monaten nicht mehr als „vorübergehend“ gelten. (...)

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