Erkrankung eines Beamten während „Abfeierns“ von Überstunden begründet keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung

Hat ein Beamter wegen Ableistung von Mehrarbeitsstunden dienstfrei hat er keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung wenn er während dieser Zeit erkrankt. Die Mehrarbeit wird auch in diesem Fall durch die Dienstbefreiung ausgeglichen. (...)

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