Entziehung des Waffenscheins nach Trunkenheitsfahrt rechtmäßig
Eine strafrechtliche Verurteilung eines Waffenscheininhabers begründet nach dem Waffenrecht eine Vermutung der Unzuverlässigkeit zum Tragen einer Waffe. Dies kann vom Betroffenen nur durch besondere tatbezogene Umstände entkräftet werden. (...)
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