Keine vorzeitige Abschreibung von Standardsoftware bei Update
Bei Standardsoftware gehen Finanzbehörden und gerichte in der Regel von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren aus.Auch wenn noch im Anschaffungsjahr der Standardsoftware ein Update erworben wird berechtigt dies nicht zur ... (...)
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