„Gewinnorientierte“ Fondsbeteiligung für „konservative“ Anlage

Ein Anlageberater verstößt gegen die ihn treffenden Beratungs und Aufklärungspflichten wenn er einem als „konservativ“ zu bezeichnenden Anlageinteressenten die Zeichnung von Aktienfonds empfiehlt die als „gewinnorientiert“ einzustufen sind. (...)

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