Zulässige Geburtstagsgutscheine
Die Vergabe von Einkaufsgutscheinen an (potentielle) Kunden verletzt nur dann das Wettbewerbsrecht, wenn die Verbraucher dadurch zu unvernünftigen Kaufentscheidungen verleitet werden. Dies ist nicht der Fall,wenn ein Versandhandelsunternehmen an Kunden zu deren Geburtstag Gutscheine im Wert von 5 EUR verschickt. Die Gutscheinmarken sollten auf die nächste Bestellung mit einem “Auftragswert möglichst über 40 EUR” geklebt werden.
Bei einer solchen Gutscheinaktion handelt es sich lediglich um Preisvergünstigungen, die erlaubt sind, weil sie Kunden nicht in ihrer Rationalität beeinflussen. Daran ändert auch nichts, dass Versandhandelskunden überwiegend niedrigen Lohngruppen angehören.
Urteil des BGH vom 22.05.2003
I ZR 8/01
Pressemitteilung des BGH
Urteil des BGH vom 22.05.2003