Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Unzutreffende Einzelhändlerwerbung Direkt ab Werk

Unzutreffende Einzelhändlerwerbung Direkt ab Werk

Die Werbung eines Fahrradeinzelhändlers mit den Angaben, Direkt ab Werk! Kein Zwischenhandel! Garantierter Tief-Preis”, ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn dadurch bei den angesprochenen Verbrauchern der Eindruck erweckt wird, die so beworbene Ware werde vom Hersteller selbst oder zu den Abgabepreisen des Herstellers vertrieben, der Werbende in die von ihm verlangten Preise jedoch seine Gewinnspanne eingerechnet hat.

Urteil des BGH vom 20.01.2005

I ZR 96/02

RdW 2005, 242

BGHR 2005, 799

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