Rufschädigung aufgrund ähnlicher Markennamen
Dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 30.04.1998, Az.: I ZR 268/95) lag ein Fall zur Entscheidung vor, der die markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unterlassung des Begriffs ‘MacDog’ und ‘MacCat’ zum Gegenstand hatte.
Geklagt hat die Firma McDonald´s, weil sie die Auffassung vertrat, dass die Bezeichnung ‘MacDog’ oder ‘MacCat’ für Hunde- und Katzenfutter bei den Käufern eine Assoziation mit den Produkten von McDonald´s hervorrufe. Das Urteil ist zwar an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, doch grundsätzlich führte der Bundesgerichtshof aus, dass bei den Verbrauchern eine negative Assoziation zwischen dem Tierfutter auf Fleischbasis und den Produkten von McDonald´s geweckt werde.
Net Investor 10/99