Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Markenrechtsverstoß bei Namenskombination
Insbesondere Elektronik-Handelsketten müssen künftig mehr Kreativität bei der Suche nach neuen Handelsmarken an den Tag legen. Der Europäische Gerichtshof sieht die verbreitete Praxis, aus der Kombination einer Fremdmarke mit dem eigenen Firmennamen eine neue Marke zu bilden, zumindest dann als unzulässig an, wenn der übernommenen Marke in der so gebildeten Wortkombination „eine selbstständige kennzeichnende Stellung“ zukommt (hier „Life“ – „Thompson Life“).
Urteil des EuGH vom 06.10.2005
C-120/04
Pressemitteilung des EuGH