Urteil
01.07.2008
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Klage gegen Verkehrszeichen
Hält ein Verkehrsteilnehmer ein Verkehrszeichen für rechtswidrig, kann er gegen die Verkehrsregelung notfalls auch gerichtlich vorgehen. Das Bundesverwaltungsgericht macht in derartigen Fällen die Klagebefugnis nicht davon abhängig, dass der Kläger von dem beanstandeten Verkehrszeichen “in einer gewissen Regelmäßigkeit oder Nachhaltigkeit” tatsächlich betroffen ist.
Urteil des BVerwG vom 21.08.2003
3 C 15/03
NJW 2004, 698
Urteil des BVerwG vom 21.08.2003