Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Keine Verkürzung der Gewährleistungszeit bei Jungtieren

Keine Verkürzung der Gewährleistungszeit bei Jungtieren

Nach § 475 Abs. 2 BGB besteht für den Verkäufer die Möglichkeit, die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Käufers auf ein Jahr zu verkürzen. Diese Möglichkeit zur Abkürzung der Verjährungsfrist ist jedoch auf gebrauchte Sachen beschränkt. Unter den Sachbegriff fallen nach dem Gesetz auch Tiere. Junge Haustiere sind jedoch grundsätzlich als „neu“ und nicht als „gebraucht“ anzusehen. Das gilt bei einem Fohlen jedenfalls dann, wenn es bislang weder als Reittier noch zur Zucht verwendet wurde. Für ein solches Tier gilt nach dem Gesetz daher stets die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Urteil des BGH vom 15.11.2006 VIII ZR 3/06 Betriebs-Berater 2007, 177

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€