Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Keine Kostenerstattung bei unberechtigter Anspruchserhebung

Keine Kostenerstattung bei unberechtigter Anspruchserhebung

Wird jemand unberechtigt als angeblicher Schuldner mit einer Forderung konfrontiert und entstehen ihm bei der Abwehr dieser Forderung Kosten, kann er diese im Regelfall nicht von dem angeblichen Gläubiger erstattet verlangen. Eine entsprechende Anwendung der zivilprozessualen Kostenvorschriften, wonach die unterliegende Prozesspartei die Kosten des Gegners zu tragen hat, lehnt der Bundesgerichtshof in solchen Fällen ab.

Urteil des BGH vom 12.12.2006

VI ZR 224/05

BGHR 2007, 293

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