Urteil
01.07.2008
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Keine Direktkondiktion der Bank bei bankverschuldeter Zuviel-Überweisung
Mit Urteil vom 29.04.2008 hat der BGH entschieden, dass die Bank von einem gutgläubigem Zahlungsempfänger die irrtümliche Zuviel-Überweisung nicht über die Nichtleistungskondiktion herausverlangen kann.
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Keine Direktkondiktion der Bank bei bankverschuldeter Zuviel-Überweisung erhalten
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BGH, Urteil vom 29.04.2008, XI ZR 371/07