Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Keine Direktkondiktion der Bank bei bankverschuldeter Zuviel-Überweisung

Keine Direktkondiktion der Bank bei bankverschuldeter Zuviel-Überweisung

Mit Urteil vom 29.04.2008 hat der BGH entschieden, dass die Bank von einem gutgläubigem Zahlungsempfänger die irrtümliche Zuviel-Überweisung nicht über die Nichtleistungskondiktion herausverlangen kann.

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BGH, Urteil vom 29.04.2008, XI ZR 371/07

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