Irreführung über Mitnahmemöglichkeit
Wirbt ein Elektronikfachmarkt in einer Anzeige für ein PC-Komplettangebot, können Kaufinteressenten davon ausgehen, dass genügend Geräte vorrätig sind. Des weiteren ist ihnen die Ware – selbst wenn es zur Herbeiführung des Auslieferungszustandes noch einer kurzen Endmontage bedarf – sofort auszuhändigen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann die Irreführung der Verbraucher über die sofortige Mitnahmemöglichkeit der angebotenen Artikel nicht durch eine kleingedruckte Fußzeile der Werbeanzeige mit dem Hinweis “Auf Grund der Vielzahl der Waren ist nicht immer alles sofort verfügbar, wir bestellen sofort für sie. Keine Mitnahme-Garantie” beseitigt werden. Vielmehr bedarf es für die Wirksamkeit einer derartigen Einschränkung eines klaren und unmissverständlichen, so genannten Sternchenhinweises in der Werbeanzeige.
Urteil des BGH vom 17.02.2000
I ZR 254/97
Betriebs-Berater 2000, 1429